umweltgift-flughafen

Hier geht es zu den augenblicklich zur Verfügung stehenden Textvorlagen

und nicht vergessen: Wenn Ihr diesem Aufruf folgt und Eure Einwendung abschicken wollt oder bereits abgeschickt habt, dann sendet uns bitte per Mail eine Rückmeldung an 

umweltgift-flughafen@ggfs-rhein-main.de
Stichwort: “Einwendung abgeschickt!“

 Setzen wir gemeinsam ein Zeichen! Wehren wir uns gegen Fraport! Wir sind viele!

Die Einwendung muß bis Freitag, den 06. März 2020 an das Regierungspräsidium gesandt werden! Per Email oder per Post. Oder rechtzeitig in einem der beiden Rathäuser in Mörfelden (Westendstr. 8) oder Walldorf (Flughafenstraße 37) einwerfen!
RP Darmstadt, Standort Frankfurt Gutleutstrasse 114, 60327 Frankfurt am Main, E-Mail: is-geschaeftsstelle-f@rpda.hessen.de
(elektronische Signatur ist nicht nötig)

1. Textvorschlag der BI Raunheim

2. Textvorschlag des BBI (txt -Format )

3. Textvorschlag des BBI (html)

4. Textvorschlag des BBI (PDF)

Jede/r, die/der mit dem Vorgehen der Fraport im Hinblick auf die konta­minierten Böden nicht einver­standen ist, sollte die Gelegen­heit nutzen, mit einer Einwen­dung, die bis zum 6. März 2020 beim RP Darm­stadt vorge­bracht werden kann, sein Miß­fallen kund zu tun. Dabei kann jeder der beiden Texte, eine Mischung aus beiden oder ein ganz eigener Text genutzt werden. Wichtig ist nur, dass ganz deutlich wird, dass das bishe­rige Vorgehen der Fraport und die vorge­legten Planungen völlig unzu­reichend und wesent­lich höhere Anfor­derungen an den Schutz der Umwelt und insbe­sondere des Grund­wassers zu stellen sind. Und wichtig ist auch, dass erstens das Regierungs­präsidium, aber anschlies­send auch die Öffent­lichkeit erfährt, dass viele Menschen sich gegen solche Umwelt­verbrechen, die nur der Profit­maxi­mierung eines skrupel­losen Konzerns dienen, zur Wehr setzen.
Also: Text nach Wunsch zusammen­stellen, Name und Adresse nicht vergessen, und vor dem 6. März per Mail oder Brief an die ange­gebenen Adressen des RP senden! Eine Erörte­rung aller Einwände wird am 29. April in Frank­furt statt­finden.

Genaueres zu den formalen Abläufen und zu den Anforde­rungen an Einwen­dungen kann man in der Öffent­lichen Bekannt­machung des Verfah­rens nach­lesen.